AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen von Valet and Go

§ 1 Geltung

(1.1) Alle Angebote und Leistungen der Firma "Valet and Go" (nachfolgend „Anbieter“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Anbieter mit seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die von sich angebotenen Leistungen schließen.

(1.2) Diese AGB gelten gleichermaßen für die Dienstleister sowie aller sonstigen Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

(2) Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte des Anbieters sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Dies gilt nicht bei einer gesetzlichen Vertretungsmacht z.B. aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(2) Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von dem Anbieter noch nicht angenommene Bestellung 5 Kalendertage nach Absendung gebunden. Der Anbieter ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Annahme dem Kunden zugeht.

(3) Der Vertragsabschluss erfolgt durch schriftliche Vertragsbestätigung des Anbieters oder durch Gegenzeichnung des schriftlichen Vertrages durch den Anbieter in Gegenwart des Kunden. Ein Telefax oder eine E-Mail genügen der Schriftform.

§ 3 Leistungen des Anbieters

Hinweis zum Vertragstyp:

Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass es sich bei dem abgeschlossenen Vertrag um einen Mietvertrag, nicht um einen Verwahrungsvertrag, handelt.

1. Mietverhältnis

(1) Der Anbieter vermietet Stellplätze an Fluggäste des Münchner Flughafens und stellt ihnen kostenlos einen Shuttle-Service vom Parkplatz zum Flughafen und zurück zur Verfügung. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Fahrzeugs sowie ein Versicherungsschutz sind nicht Bestandteil des Vertrages. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr.

(2) Mit der Annahme der Buchungsbestätigung durch den Anbieter kommt ein Mietvertrag zwischen Anbieter und Kunde zustande.

(3) Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden für den vereinbarten Zeitraum einen oder mehrere Stellplätze bereitzustellen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht, es sei denn, es handelt sich um eine langfristige Miete, bei der ein fester Platz zugewiesen wird. Der Anbieter ist berechtigt, das Fahrzeug bei Bedarf umzuparken.

(4) Aus dem Mietverhältnis stehen dem Anbieter Zurückbehaltungsrechte und – wenn erforderlich – ein gesetzliches Pfandrecht am abgestellten Fahrzeug zu. Sollte sich die Rückreise des Kunden verzögern, muss dieser den Anbieter umgehend informieren und den neuen Ankunftstermin mitteilen. Wird das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht abgeholt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend auf unbestimmte Zeit – § 545 BGB findet dabei keine Anwendung. In diesem Fall kann der Anbieter ein entsprechendes Entgelt nach den geltenden Tarifen verlangen. Erfolgt auch nach schriftlicher Fristsetzung keine Abholung, ist der Anbieter berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden zu entfernen. Die damit verbundenen Kosten (Entfernung, Lagerung, mögliche Verwertung oder Entsorgung) trägt der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft. Weitere Ansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt.

2. Verhalten auf dem Betriebsgelände

(1) Auf dem Gelände des Anbieters gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Es darf ausschließlich im Schritttempo gefahren werden. Kunden haben alle Verkehrszeichen sowie die Anweisungen des Anbieters, seiner Mitarbeiter oder Beauftragten zu befolgen. Jeder Kunde und seine Begleitpersonen sind verpflichtet, Gefährdungen oder Schäden gegenüber Dritten zu vermeiden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass andere Fahrzeuge beim Ein- und Ausparken nicht behindert werden.

(2) Ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters ist es untersagt:

– Flüssigkeiten wie Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öl abzulassen,

– Müll zu entsorgen,

– Gegenstände (z. B. Reifen, Betriebsstoffe, Fahrräder) zu lagern,

– Motoren im Stand laufen zu lassen oder zu testen,

– Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen.

Verunreinigungen, die durch den Kunden oder Begleitpersonen entstehen, sind unverzüglich und sachgemäß zu beseitigen. Bei Unterlassung ist der Anbieter berechtigt, dies auf Kosten des Kunden durchführen zu lassen. Bei Bodenkontamination oder Grundwassergefährdung muss die Reinigung durch ein Fachunternehmen erfolgen – ebenfalls auf Kosten des Kunden. In solchen Fällen ist ein Selbstbeseitigungsrecht des Kunden ausgeschlossen.

(3) Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist nur zum Abstellen oder Abholen von Fahrzeugen, zum Be- und Entladen oder während der Wartezeit auf den Shuttle erlaubt. In Gefahrensituationen kann der Anbieter die Annahme eines Fahrzeugs verweigern oder dieses entfernen.

(4) Das Rauchen ist nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt.

(5) Wertsachen, Papiere und Gegenstände, die zu einem Fahrzeugaufbruch verleiten könnten, sind während der Parkdauer im Kofferraum zu verwahren.

(6) Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug über den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz verfügt – und zwar bis zum Verlassen des Geländes. Kann der Kunde dies auf Nachfrage nicht belegen, ist der Anbieter berechtigt, die Erbringung seiner Leistungen abzulehnen.

Shuttle- und Valet-Service

(1) Mit der Anmietung eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände des Anbieters ist ein kostenloser Shuttle-Service zum und vom Flughafen München für bis zu fünf Personen pro Fahrzeug inbegriffen. Für jede weitere mitfahrende Person wird eine Gebühr von 5 € erhoben.

(2) Das Gepäck des Kunden und seiner Begleitpersonen wird ohne Aufpreis transportiert. Sondergepäck wird nur nach vorheriger Absprache befördert und muss bei der Buchung angemeldet werden.

(3) Der Valet-Service erfolgt in der Regel individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden, und nach Absprache 20min vor Ankunft am Flughafen, telefonisch zum jeweiligen Abflugterminal. Fahrzeuge werden direkt am Abflugterminal abgeholt,. Die Passagiere bekommen bei der Wiederkehr Ihrer Fahrzeuge am Ankuftsterminal ausgehändigt. Passagiere, welche Ihre Gepäcksstücke erhalten haben, müssen sich sofort telefonisch beim Valet-Fahrer melden. Der kürzeste Weg zum Fahrzeug des Kunden ist Pflicht. Der Valet-Service hat keine Aufsichtspflicht Ihres Eigentums nach Erhalt der Gepäckstücke sowie nach Absprache zum Abholtreffpunkt. 


(4) Der Transfer erfolgt in der Regel direkt bis zum jeweiligen Abflug-Terminal des Flughafens München.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Reservierung sowohl seine geplanten Abflug- als auch Ankunftszeiten sowie die Landezeit anzugeben. Eine Haftung des Anbieters für eine verspätete Ankunft am Flughafen besteht nur dann – gemäß § 6 – wenn:

– die vom Kunden gemachten Angaben korrekt sind,

– der Kunde den Shuttle- oder Valet-Service mindestens zwei Stunden vor dem von der Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-in-Zeit in Anspruch nimmt, und

– der Kunde seinen Flug aufgrund eines Verschuldens des Anbieters verpasst.

(6) Der Rücktransfer vom Flughafen zum Betriebsgelände erfolgt in der Regel zeitnah nach der Landung. Der Kunde hat den Anbieter nach Gepäckabholung telefonisch zu benachrichtigen, damit ein Fahrzeug zur Abholung entsendet werden kann.

(7) Der Anbieter ist berechtigt, alkoholisierten oder randalierenden Personen die Beförderung zu verweigern – ohne dass daraus Schadensersatzansprüche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung entstehen.

(8) Auf Wunsch werden Kindersitze zur Verfügung gestellt. Die Anzahl und der Bedarf sind bei der Buchung anzugeben, damit der Anbieter die Bereitstellung im Rahmen der Buchungsbestätigung einplanen kann.

2. Zusatzleistungen – Fahrzeugpflege

(1) Der Anbieter bietet gegen Aufpreis die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Kfz-Dienstleistungen, insbesondere Fahrzeugaufbereitung, an. Diese Leistungen werden während der Standzeit des Kundenfahrzeugs durchgeführt.

(2) Der Anbieter tritt hierbei ausschließlich als Vermittler und organisatorischer Abwickler auf. Vertragspartner des Kunden für die jeweiligen Dienstleistungen sind die beauftragten Drittunternehmen. Ansprüche aus diesen Verträgen sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Dienstleister geltend zu machen.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die angegebenen Preise gelten ausschließlich für Fahrzeuge mit einer maximalen Breite von 2,20 Metern und einer maximalen Länge von 5,25 Metern. Fahrzeuge, die diese Maße überschreiten, werden gesondert berechnet.

(2) Für die angebotenen Parkdienstleistungen gelten die ausgewiesenen Tagespreise je angefangenen Kalendertag.

(3) Der gesamte Mietpreis wird zu Beginn der Mietdauer berechnet und ist vom Kunden sofort, ohne Abzüge, in Euro zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zahlungsverzug.

(4) Wird die gebuchte Mietdauer vom Kunden nicht vollständig genutzt, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrages.

(5) Überschreitet der Kunde die gebuchte Mietzeit, ist der Anbieter berechtigt, zusätzliche Gebühren zu erheben: 10 € pro Tag bei Nutzung des Shuttle-Services und 15 € pro Tag bei Valet-Service.

(6) Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Rücktritt und Kündigung

(1) Dem Anbieter und dem Kunden stehen die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte zu.

(2) Darüber hinaus kann der Kunde bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erklärt werden.

– Erfolgt der Rücktritt bis spätestens 24 Stunden vor Mietbeginn, ist dieser kostenfrei.

– Bei einem späteren Rücktritt fällt eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts an.

Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Haftung gegenüber Verbrauchern und Unternehmern

(1) Bei Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, ist die Haftung auf Schadensersatz des Anbieters, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug oder sonstigen Pflichtverletzungen), auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gelten nicht für die Haftung des Anbieters wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der Absätze (4) – (8) eingeschränkt.

(4) Der Anbieter haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(5) Soweit der Anbieter gemäß § 6 (4) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Kunde bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.

(6) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Anbieters für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR zwei Millionen beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(7) Die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen der Absätze (4) – (6) gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(8) Die Einschränkungen der Absätze (3) – (7) gelten nicht für die Haftung des Anbieters wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(9) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungshilfen entstehen. Ein Rechtsverhältnis kommt in diesem Fall nicht mit dem Anbieter zustande.

(10) Für technische oder mechanische Defekte (z.B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen.

(11) Bei nicht Anspringen aufgrund eines technischen Defekts seines Fahrzeugs, ist der Kunde verantwortlich, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet der Anbieter nicht für anfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten (wie z.B. Taxi, Mietwagen, Hotel).

(12) Im Falle eines KFZ-Diebstahls, Brand-, Hagel-, Steinschlag-, Sturm-, Unwetterschäden oder weitere Schäden die die Firma Valet and Go nicht beeinflussen kann, Vandalismus und KFZ-Einbruchdiebstahl haftet die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges. Eine Haftung der Firma Valet and Go in diesen Fällen wird ausgeschlossen. Auch im Parkhaus/Parkhalle gebuchte Parkplätze sind von dieser Regelung betroffen.

(13) Eine anfällige Reparatur liegt in der Verantwortung des Kunden.

(14) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch andere Personen zu verantworten sind. Dies gilt auch bei Schäden durch Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe (2,20m).

(15) Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das vom Kunden oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände des Anbieters verbrachte Fahrzeug verursacht werden.

(16) Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(17) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.

(18) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Services an Gepäckstücken des Kunden auftreten.

(19) Der Anbieter haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt. Es ist in der Verantwortung des Kunden, das Fahrzeug ohne Wertgegenstände zu hinterlassen. Für entwendete wertvolle Güter, die im Auto gelassen wurden, haftet der Kunde.

(20) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von dem Anbieter ausgeschlossen.

(21) Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalls im Voraus an den Anbieter ab, soweit diesem ein Schaden entstanden ist.

§ 7 Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns, Valet and Go, Adolph-Kolping-Straße 6, 85356 Freising, E-Mail: valetparkingmuc@gmail.com, ein wichtiges Anliegen. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

Tamer Bulkurcu

Valet and Go

Adolph-Kolping-Straße 6

85356 Freising

E-Mail: valetparkingmuc@gmail.com

 

2. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten sind Informationen, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können, z. B. Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder IP-Adresse.

Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten nur, wenn und soweit Sie uns diese von sich aus (z. B. bei einer Reservierung oder Kontaktaufnahme) mitteilen oder dies gesetzlich erlaubt ist.

3. Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt insbesondere zu folgenden Zwecken:

  • zur Vertragsabwicklung (z. B. Buchung eines Parkplatzes oder Valet-Service)
  • zur Bearbeitung von Anfragen
  • zur Optimierung und Sicherheit unseres Online-Angebots
  • zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen

4. Sicherheit

Unsere Website ist durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung oder Verbreitung Ihrer Daten durch unbefugte Personen geschützt. Die Datenübertragung erfolgt mittels SSL-Verschlüsselung (Secure Socket Layer).

5. Einbindung von Diensten Dritter (z. B. Google Maps)

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6. Ihre Rechte

Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen folgende Rechte:

  • Auskunft über Ihre gespeicherten Daten
  • Berichtigung unrichtiger Daten
  • Löschung (sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen)
  • Einschränkung der Verarbeitung
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Datenübertragbarkeit

Bitte wenden Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte an den oben genannten Ansprechpartner.

7. Widerruf von Einwilligungen

Wenn Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

8. Änderungen der Datenschutzerklärung

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung bei Bedarf anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen.

Stand: Mai 2025